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Die südkoreanische Finanzaufsicht (FSC) verschärft die Regeln für gehebelte Einzelaktien-ETFs und -ETNs und erhöht die Bareinlagenpflicht für Privatanleger von 10 Millionen Won auf 30 Millionen Won, gültig ab 31. Juli. Die Maßnahme gilt sowohl für inländische als auch für im Ausland notierte gehebelte Einzelaktienprodukte. Die FSC begründete dies mit dem schnellen Wachstum der Marktkapitalisierung und des Handelsvolumens seit der Einführung der Produkte am 27. Mai sowie mit der erhöhten Volatilität bei großen Speicherchip-Aktien, was eine beschleunigte Umsetzung von Anlegerschutzmaßnahmen erforderlich mache. Daten zeigen, dass die gesamte Marktkapitalisierung der 16 gehebelten Einzelaktienprodukte vom 27. Mai bis zum 15. Juli von 4,4 Billionen Won auf 11,9 Billionen Won stieg, während das Handelsvolumen im gleichen Zeitraum von 10,4 Billionen Won auf 13 Billionen Won zunahm. Nach den neuen Regeln werden nur Barmittel auf die Einlagenpflicht angerechnet; Wertpapiere wie Aktien und Anleihen, die zuvor akzeptiert wurden, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus müssen Erlöse aus Wertpapierverkäufen auf T+2-Basis abgerechnet werden, bevor sie als Einlage verwendet werden können, und durch solche Erlöse besicherte Kredite sind nicht zulässig. Die FSC will hochfrequente Zirkelgeschäfte unterbinden, bei denen Anleger gehebelte Produkte am selben Tag verkaufen und sofort wieder kaufen. Bestehende Anleger, die ihre Positionen aufstocken, müssen ebenfalls die Bareinlagenpflicht von 30 Millionen Won erfüllen, der Verkauf ist jedoch nicht eingeschränkt. Die FSC hatte bereits ab dem 16. Juli die Neuemissionen von gehebelten Einzelaktien-ETFs/ETNs ausgesetzt und entsprechende Werbung eingeschränkt. Weitere Maßnahmen sind geplant, darunter ein stärkeres Management der Aufschläge, kürzere Verfahren zur Ausweisung von Anlagewarnungen und Anpassungen der Handelseinheiten. Die FSC wird den Markt weiterhin beobachten und bei anhaltender Überhitzung zusätzliche Schritte einleiten.
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