Südkorea verschärft Regeln für gehebelte ETFs: Bareinlagepflicht verdreifacht sich ab 31. Juli auf 30 Mio. Won
Südkoreas Finanzaufsicht erhöht die Mindestbareinlage für Privatanleger, die mit gehebelten Single-Stock-ETFs handeln, von 10 Mio. Won auf 30 Mio. Won, gültig ab 31. Juli. Aktien, ETFs und Anleihen werden nicht mehr auf die Einlage angerechnet. Die Regel gilt sowohl für inländische als auch für im Ausland notierte gehebelte ETFs.
Details
Südkoreas Finanzaufsicht hat angekündigt, dass strengere Einlageanforderungen für Privatanleger, die mit gehebelten Single-Stock-ETFs handeln, am 31. Juli in Kraft treten, früher als die ursprünglich für August geplante Umsetzung. Die Mindestbareinlage wird von 10 Mio. Won auf 30 Mio. Won verdreifacht, und es wird nur Bargeld akzeptiert. Aktien, ETFs und Anleihen werden nicht mehr auf die Einlageanforderung angerechnet. Die neuen Regeln gelten sowohl für inländische als auch für im Ausland notierte gehebelte Single-Stock-ETFs. Unternehmen, die bis zum 31. Juli keine System-Upgrades durchführen, wird empfohlen, neue Geschäfte mit solchen Produkten einzuschränken.
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